Sprungziele

Der Weg zu Schenefeld 2.0

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Schenefeld! 

Die Gemeinde Schenefeld hat sich der Herausforderung gestellt, die zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde zu sichern und in diesem Sinne in den nächsten Jahren verschiedene Projekte umzusetzen. Mit umfangreicher Unterstützung durch Sie als Bewohner Schenefelds konnten Grundsätze dieser Entwicklung in den vergangenen Jahren bereits in Konzepten und Zukunftsvisionen festgehalten werden. Nun hat die Gemeinde die große Chance, mithilfe von Städtebauförderungsmitteln zentrale Projekte konkret anzugehen!

Grundlagen für die Planung und den Erhalt von Städtebauförderungsmitteln

Die Planungen für eine zukunftsfähige Entwicklung Schenefelds starteten bereits mit dem Ortskernentwicklungskonzept im Jahr 2017. Im Jahr 2017 wurde die Gemeinde weiterhin mit dem Untersuchungsgebiet „Erweiterter Ortskern“ in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit" aufgenommen. Ergebnis dessen war zunächst ein überörtliches Konzept zu den Anforderungen an die öffentliche Daseinsvorsorgeinfrastruktur – das Zukunftskonzept Daseinsvorsorge aus dem Jahr 2019. Darauf aufbauend wurden die vorbereitenden Untersuchungen (VU) inkl. integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) mit besonderem Fokus auf das Untersuchungsgebiet in der Gemeinde Schenefeld entwickelt. In beiden Konzepten wurden zusammen mit Ihnen als Schenefelderinnen und Schenefeldern Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung der Gemeinde erarbeitet. VU und IEK wurden durch die Gemeindevertretung am 13.12.2021 beschlossen, am 14. Februar 2022 dann die Satzung über die förmliche Festlegung der zwei Sanierungsgebiete „Neue Mitte“ und „Ortskern“. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für die nächsten Schritte zur Umsetzung der geplanten Erschließungs- und Hochbauvorhaben durch die Gemeinde geschaffen. Im Jahr 2023 wurde die BIG Städtebau als Sanierungsträger beauftragt, die seitdem die Gemeinde bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützt.

Die Ergebnisse sämtlicher bisheriger Planungen und Anforderungen sind nun in einer Machbarkeitsstudie für die Ortsmitte zusammengeführt und bewertet worden. Diese Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage für die Umsetzung unserer geplanten Maßnahmen zur Gestaltung unserer neuen Ortsmitte.

Die wesentlichen Schwerpunkte der Planungen sind ein Dorfplatz, ein neues Dorfgemeinschaftshaus und die Schaffung eines neuen ZOBs.

Im Rahmen der langjährig durchgeführten Planungen haben die Schenefelderinnen und Schenefelder immer sehr zahlreich an den Workshops teilgenommen und konnten so aktiv mitentscheiden, wie Schenefeld zukünftig aussehen wird. So konnten Sie mitentscheiden, wie der Dorfplatz aussehen könnte und welche Räume unbedingt für ein Dorfgemeinschaftshaus benötigt werden.

Die Würfel sind gefallen

Im Mai 2024 hat die Gemeindevertretung auf Basis der Machbarkeitsstudie die Umsetzung der Maßnahmen in der Ortsmitte final beschlossen. Nach der langjährigen Planungsphase kann jetzt der nächste Schritt begonnen werden. Bis der erste Spatenstich erfolgt, müssen wir uns allerdings noch etwas gedulden. Wir werden in den nächsten Monaten eine europaweite Ausschreibung für die Realisierung durchführen, Fördermittel zur Finanzierung beantragen und die notwendigen Baugenehmigungen einholen. Unser Planungshorizont sieht vor, dass erste Arbeiten Ende 2026 starten können und die baulichen Veränderungen Mitte 2029 beendet werden können.

 

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei:

Gemeinde Schenefeld
Bernd Tabel
Fachbereich Bauen und Zentrale Dienste, Fachbereichsleitung
04892/8089-21
tabel@amt-schenefeld.de

BIG Städtebau
Sanierungsträger
Katja Sprengel
0049 40 3410678-36
katja.sprengel@big-bau.de

Niels Kück
0049 40 3410678-50
niels.kueck@big-bau.de

 

Transparenz ist uns wichtig

Damit Sie nachvollziehen können, was bisher geplant wurde und wie Ihr Schenefeld in Zukunft aussehen wird, finden Sie hier alle wesentlichen Unterlagen sowie eine FAQ zu allen wesentlichen Punkten.

FAQ

  • Was ist unter Städtebauförderung zu verstehen?
  • Was versteckt sich hinter der Abkürzung KSG?
  • Welches Ziel verfolgt das Programm KSG?
  • Wie hoch ist die Förderung für die Gemeinde?
  • Können neben der Städtebauförderung weitere Fördermittel genutzt werden?
  • Wie unterscheidet sich das Untersuchungsgebiet vom Sanierungsgebiet/den Sanierungsgebieten?
  • Wie lange ist die Laufzeit einer Sanierungssatzung, wie lange besteht ein Sanierungsgebiet?
  • Warum ist mein Gebäude gelb oder rot markiert? Wer bewertet und auf welcher Grundlage werden die Gebäude bewertet?
  • Wann werden die Ausgleichsbeträge erhoben? Wie hoch werden die Ausgleichsbeträge für die EigentümerInnen ausfallen?
  • Welche Summen werden bei der Ausgleichsbetragsberechnung herangezogen – Gesamtmaßnahmenvolumen oder Eigenanteil der Kommune?
  • Erhalten nur diejenigen EigentümerInnen steuerliche Vorteile, welche einen nachgewiesenen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf haben?
  • Wer zahlt die Gebühren des Sanierungsvermerks?
  • Kann ein Sanierungseintrag im Grundbuch zu einer Wertminderung einer Immobilie führen?

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.